Vertragsrecht

Viele Unternehmen stellen sich mit ihren eigenen Vertragstexten schlechter als die gesetzlichen Regelungen. In den meisten Verträgen, die ich in meiner Berufslaufbahn gesehen habe, waren solche Klauseln enthalten.

Tipp vom Experten: Weniger ist oft mehr. Wichtig ist, dass ein Vertrag individuell auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Umfangreiche allgemeine Regeln schaden oft mehr als sie nützen.

Verträge sind schnell geschlossen - im Meeting, am Telefon, per E-Mail, per WhatsApp. Auch im Unternehmen ist das oft der Fall. Die Berufserfahrung zeigt jedoch, dass bei solchen Vertragsschlüssen wichtige Punkte offen bleiben. Oft sind dies nur unbedeutende Details. Aber so manche langjährige Geschäftsbeziehung endet in einem ebenso teuren wie unnötigen Rechtsstreit um genau solche unbedeutenden Details. Bei Vertragsschluss hätte sich das leicht verhindern lassen können. Vertragsverhandlungen scheitern beispielsweise äußerst selten an den Verhandlungen über die Zahlungsmodalitäten. Aber sobald der Vertrag geschlossen ist und es über einen vermeintlich nebensächlichen Punkt zu Unstimmigkeiten kommt, haben schnell beide Seiten das Gefühl, die andere Seite wolle sie über den Tisch ziehen.

 

Dabei ist es weder teuer noch aufwendig, enttäuschte Kunden, verärgerte Lieferanten und den Aufwand von Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Oft genügen ein paar grundlegende vertragliche Regelungen oder handliche Checklisten für Vertragsverhandlungen.

Mit Fachwissen, Erfahrung und dem Blick über den juristischen Tellerrand hinaus ist dafür kein großer Aufwand nötig. Denn gute Verträge sind weder lang noch ausführlich, sondern präzise, praxistauglich und problemorientiert.

Ich helfe Ihnen daher gerne mit einer kostengünstigen Lösung weitern. Schildern Sie gerne Ihr Anliegen per E-Mail an info@e-kanzlei.net und erhalten Sie eine zeitnahe Rückmeldung.

 

Selbstverständlich verfüge ich auch über die Erfahrung und das Fachwissen, komplexere Vertragswerke auszuarbeiten.

 

Gerade im IT-Recht, wo rund 50% aller Projekte schlussendlich gänzlich scheitern und noch viel mehr lange Verzögerungen und Kostenexplosionen erleiden, sind sorgfältig ausgearbeitete Verträge elementar.

Bei diesen komplexen Vertragswerken, aber auch bei sonstigen Verträgen, ist es wichtig, dass die einzelnen Regelungen aufeinander abgestimmt sind. Das ist aber natürlich nur gegeben, wenn auch alle Klauseln wirksam sind. Die Unwirksamkeit einzelner Teilregelungen kann trotz Salvatorischer Klausel schnell wichtige Teile des Vertrags beeinträchtigen.

Anwälte brüsten sich bei der Vertragsgestaltung gern, das Maximum für ihre Mandanten herauszuholen. Das bedeutet meist jedoch nicht das Beste für den Mandanten, sondern Verträge, die sich möglichst nah an der Grenze des rechtlich zulässigen bewegen. Zwangsläufig werden einzelne Klauseln früher oder später von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt. Dann hat das Unternehmen statt einer ausgewogenen, aber hilfreichen Vertragsregelung nun eine ungünstige Lücke im Vertrag. Besonders bei Verträgen mit Verbrauchern besteht ein sehr hohes Risiko, dass einseitige Klauseln unwirksam sind. Bei Verträgen mit Unternehmen führen einseitige Klauseln oft zu Verhandlungen über die Klausel. Unbemerkt werden dadurch andere Regelungen des Vertrages tangiert. Zudem kann es auch zu Verstimmungen mit dem jeweiligen Vertragspartner führen, wenn dieser den Eindruck hat mit einem Knebelvertrag konfrontiert zu werden.

Es dient daher dem Interesse des Mandanten meist wesentlich mehr, ausgewogene und rechtssichere Verträge zu entwerfen.

Gerne mache ich Ihnen ein individuelles Angebot, wenn Sie Ihr Anliegen per E-Mail an info@e-kanzlei.net schildern.

Tipp vom Experten: Verwenden Sie keine Generatoren für Vertragstexte! Wenn ein Vertragstext aus dem Generator genügt, dann brauchen Sie keinen Vertragstext. Mit den gesetzlichen Regelungen sind Sie in der Regel besser dran.

Aber notieren Sie bei Vertragsschluss einmal alle wesentlichen Vertragsbedingungen - also mindestens Leistung (Menge, Qualität etc.), Preis, Liefer- und Zahlungszeitpunkt - und senden Sie diese an Ihren Vertragspartner - ein paar Sätze in einer E-Mail oder Textnachricht genügen.

Das kann als Beweis vor Gericht verwendet werden. Aber noch viel wichtiger: Missverständnisse oder falsche Erinnerungen eines Vertragspartners werden so nicht zur Belastung für Ihre Geschäftsbeziehungen.